In der heutigen Sitzung des Ministerrates wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Pilotprojekt „Temporäre Pannenstreifenfreigabe“ geschaffen. Die 29. Novelle der Straßen-Verkehrsordnung (StVO) wird nun dem Parlament übermittelt und soll bis Mitte Juli 2018 beschlossen werden. Nach Kundmachung der Novelle des Bundesgesetzes kann das Pilotprojekt auf der Ost Autobahn A4 starten.
Der Gesetzesentwurf beinhaltet die Schaffung einer Verordnungsermächtigung betreffend Festlegung von Autobahnabschnitten, auf denen die Pannenstreifenfreigabe erlaubt werden kann, die Festlegung der Voraussetzungen für die Pannenstreifenfreigabe sowie die Schaffung eines neuen Hinweiszeichens, das die Fahrzeuglenker über die Pannenstreifenfreigabe informiert. „Die temporäre Pannenstreifenfreigabe ist im Regierungsprogramm vorgesehen und wird nun umgesetzt. Zielsetzung ist die Steigerung der Leistungsfähigkeit von hochbelasteten Autobahnabschnitten, die Erhöhung der Anzahl der Fahrstreifen ohne aufwändige Verbreiterung sowie die Steigerung der Verkehrssicherheit durch geringere Stauerscheinungen und damit bedingte Reduzierung von Auffahrunfällen“, formuliert Verkehrsminister Norbert Hofer die Zielsetzung, die mit der StVO-Novelle erreicht werden soll.
Für das Pilotprojekt auf der A4 Ost Autobahn zwischen der Simmeringer Haide und dem Knoten Schwechat werden derzeit die Vorbereitungsarbeiten getroffen. Diese beinhalten die Sanierung von Betonfeldern und die Errichtung von zwei Pannenbuchten in dem vier Kilometer langen Autobahnabschnitt sowie eine Reihe von elektromaschinellen Arbeiten (Verdichtung der Videokameras auf insgesamt 30 Stück, Adaptierung und Ausbau von Wechselwegweisern und VBA-Anzeigen, etc.). „Die ASFINAG hat mir mitgeteilt, dass sämtliche Arbeiten bis Ende Juni 2018 abgeschlossen sein werden. Sobald die StVO-Novelle Parlament und Bundesrat passiert hat und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, können wir das Pilotprojekt starten“, freut sich Minister Norbert Hofer. Mittel Juli 2018 soll es soweit sein.
Auf Basis der StVO-Novelle wird es in Zukunft durch eine einfache Verordnung des BMVIT möglich sein, auch auf anderen Autobahn- und Schnellstraßenabschnitte eine Pannenstreifen-Freigabe umzusetzen, um die Leistungsfähigkeit von hochbelasteten Autobahnabschnitten vorübergehend zu steigern. Dadurch erhöht sich die Verkehrssicherheit, weil Staus erst gar nicht entstehen und die Gefahr von Auffahrunfällen gesenkt wird „Wir stehen mit den Experten der ASFINAG in Kontakt. Wenn das Pilotprojekt auf der A4 funktioniert, dann wollen wir die temporäre Pannenstreifen-Freigabe sukzessive auch auf anderen Abschnitten des österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßennetzes umsetzen“, hält Verkehrsminister Norbert Hofer abschließend fest.
Die wichtigsten Fragen zur Freigabe des Pannenstreifens
1. Welches Tempolimit gilt am Teilabschnitt der A4?
Bei freigegebenem Pannenstreifen gilt – wie im Normalzustand – das auf den Überkopfanzeigen je nach Verkehrsdichte geschaltete Tempolimit.
2. Dürfen Pkw und Lkw jede Fahrspur benützen?
Pkw dürfen jede der drei Spuren auf dem Abschnitt der A4 benützen. Nicht so Lkw: Die ganz linke Spur ist künftig etwas schmäler und nur Pkw vorbehalten, hier gilt dann ein Fahrverbot (wie in Baustellenbereichen) für überbreite Lkw.
3. Was muss ich bei der Abfahrt auf die S 1 beachten?
Ist der Pannenstreifen freigegeben, ist dieser zugleich die Abbiegespur auf die S 1. Wer in Richtung Flughafen/Ungarn weiterfährt, benützt die ganz linke oder mittlere Spur, alle anderen ordnen sich rechtzeitig am freigegebenen Pannenstreifen (die ganz rechte Spur) ein – wie es auch auf den Anzeigetafeln am Fahrbahnrand mehr als einen Kilometer vor der Abfahrt auf die S 1 (Knoten Schwechat) angezeigt ist.
4. Was tun bei Pannen?
Bei Pannen sollten Lenkerinnen und Lenkern das Auto nach Möglichkeit in einer der beiden neu errichteten Pannenbuchten abstellen, um den nachfolgenden Verkehr nicht zu behindern. Bei Pannen oder Unfällen wird der Pannenstreifen von der Zentrale Inzersdorf auch umgehend geschlossen.
5. Wie funktioniert die Rettungsgasse?
Die Rettungsgasse ist bei stockendem Verkehr genauso zu bilden wie auf Autobahnen und Schnellstraßen mit drei Fahrspuren: Die Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen bleiben ganz links, die Fahrzeuge auf dem mittleren Fahrstreifen und auf dem Pannenstreifen (also der dritten Spur) ordnen sich rechts ein. Einsatzfahrzeuge benutzen die freie Gasse zwischen der ersten und der zweiten Kolonne.
Update: Ab Mitte Juli wird die Pannenstreifenfreigabe auf der A4 getestet.