Auf gut ausgebauten Autobahnen mit modernsten und sicheren Fahrzeugen rascher ans Ziel - Unter diesem Motto startet auf Initiative des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) am 1. August 2018 das Pilotprojekt Tempolimit 140 km/h auf zwei dreispurigen Abschnitten der A1 West Autobahn. Zwischen Melk und Oed in Niederösterreich sowie zwischen Haid und Sattledt in Oberösterreich wird die höchstzulässige Geschwindigkeit um zehn Stundenkilometer angehoben. Das neue Tempolimit gilt sowohl auf der Richtungsfahrbahn Wien als auch in Richtung Salzburg.
Die Auswahl der Abschnitte erfolgte klar nach Kriterien der Verkehrssicherheit. Die von der ASFINAG und externen Gutachtern definierten rund 120 Kilometer bringen in punkto Kurvenradien, Gefälle oder Sichtweiten die optimalen Voraussetzungen. Wichtig: Es gilt analog zu Tempo 130, dass die gesetzliche Höchstgeschwindigkeit 140 nur bei optimalen Fahrbedingungen erlaubt ist.
Die ASFINAG begleitet die Anhebung der Höchstgeschwindigkeit mit detaillierten Vorher-Nachher-Messungen. Untersucht werden Luftgüte, Lärm, Durchschnittsgeschwindigkeiten und Unfallzahlen. Auf deren Grundlage kann 2019 die Entscheidung über eine Beibehaltung oder Ausweitung von Tempo 140 auf weitere Autobahn-Abschnitte getroffen werden.
Das Autobahn-Tempolimit von 130 km/h stammt aus den 1970er Jahren. Straßeninfrastruktur (etwa Leitschienen) und Autos selbst sind seitdem um ein Vielfaches sicherer geworden, das Mobilitätsbedürfnis ist stark angestiegen. Das Verkehrsministerium und die ASFINAG möchten dem Anliegen vieler, rascher ans Ziel zu kommen, entsprechen – ohne negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit.
Detaillierte Vorher-Nachher-Studien
Beim Pilotprojekt Tempo 140 gilt höchste Transparenz im Hinblick auf sämtliche Auswirkungen. Die ASFINAG begleitet die Anhebung der Höchstgeschwindigkeit mit detaillierten Vorher-Nachher-Messungen. Konkret wurden und werden in den betroffenen Abschnitten – noch bei geltendem Tempo 130 – Luftgüte, Lärm, Durchschnittsgeschwindigkeiten und Unfallzahlen ermittelt.
Die gleichen Messungen folgen ab dem Start von Tempo 140, sodass bis 2019 Vergleichswerte vorliegen. Auf deren Grundlage kann das BMVIT die Entscheidung über eine Beibehaltung von Tempo 140 oder eine allfällige Ausweitung auf andere Autobahnen treffen.
140 km/h nur zwischen 5 und 22 Uhr
Laut Experteneinschätzung gibt es für Anrainerinnen und Anrainer kein Problem hinsichtlich Lärm – die Änderung betrifft ausschließlich Pkw. Um auf Nummer sicher im Hinblick auf Nachtruhe-Grenzwerte zu gehen, wird 140 dennoch nur zwischen 5 und 22 Uhr erlaubt sein. Die Schallauswirkungen vor und nach der Tempoerhöhung werden zudem genau gemessen.
AUTOGOTT.AT User begrüßen diese Entscheidung. In einer Umfrage befürworteten knapp zwei Drittel Tempo 140.
Update: Auch wenn der Großteil der Bevölkerung Tempo 140 für gut hält, gibt es einige Kontroversen. Hier finden Sie die 4 häufigsten Meinungen dazu.